RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
asendorpf & friends, Dr. Jonas Asendorpf, Leipzig – im Folgenden asendorpf & friends.
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Seminare, Trainings und Coachings von asendorpf & friends, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder durch die Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer oder Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an und erklärt zugleich, dass sie Vertragsbestandteil sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten nicht für die zwischen Kunden und asendorpf & friends zustande gekommenen Verträge.
1.1 Vertragsschluss
Die Bestellung von Veranstaltungen, Seminaren, Trainings und Coachings kann in Textform vorgenommen werden, etwa per E-Mail oder Brief, und gilt als verbindliche Beauftragung. Mit dieser Bestellung erkennt der Teilnehmer oder Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Mit der Bestätigung durch asendorpf & friends in Textform kommt der Vertrag zustande.
2. Geschlossene Veranstaltungen und Coachings
Zu den geschlossenen Veranstaltungen und Coachings zählen Seminare, Trainings und Vorträge, die auf die Belange eines Unternehmens oder einer Privatperson zugeschnitten sind und die Erbringung einer individuellen Leistung beinhalten.
2.1 Auftragserteilung
Die Angebotserstellung erfolgt in Textform. Mit der Bestätigung des Angebotes durch den Kunden in Textform kommt der Vertrag unter Einbeziehung dieser Bedingungen zustande.
2.2 Zahlungsbedingungen
Bei geschlossenen Veranstaltungen wird das vereinbarte Honorar zu 50 Prozent vier Wochen vor der Veranstaltung und zu 50 Prozent direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Nehmen der Kunde oder einzelne Teilnehmer die Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht wahrgenommenen Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Bei mehreren Veranstaltungsterminen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, ebenfalls fällig innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug. Die in Rechnung gestellten Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Leistung gemäß dem bestätigten Angebot. Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht enthalten, außer sie sind ausdrücklich vereinbart. Die Verpflegung der Teilnehmenden wird nur übernommen, wenn dies im bestätigten Angebot oder vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Kunde Sorge zu tragen.
2.3 Stornierung durch den Kunden
Wird eine geschlossene Veranstaltung bis zu zwei Wochen vor dem Termin storniert, werden 50 Prozent der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Die Einbehalte verstehen sich als pauschalierte Schadenersatzbeträge. Dem Teilnehmer oder Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits angefallene Fremdkosten werden gesondert abgerechnet.
Bei der Verschiebung einer vereinbarten und terminierten Veranstaltung durch den Kunden ist asendorpf & friends berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden geltend zu machen.
2.4 Rücktritt durch asendorpf & friends
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung oder aus anderen organisatorischen Gründen nicht möglich, behält sich asendorpf & friends vor, den Termin abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Honorare erstattet. Alternativ werden mindestens zwei Ersatztermine innerhalb der nächsten sechs Monate angeboten; deren Inanspruchnahme wird gesondert vereinbart.
Weitergehende Ansprüche wegen abgesagter Veranstaltungen sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche, außer die Nichtdurchführung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
3. Wechsel der begleitenden Person
asendorpf & friends behält sich vor, einen Wechsel in der Person der jeweiligen Begleitung vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen ein solcher Wechsel und Verschiebungen im Ablaufplan weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Dies gilt auch für eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. asendorpf & friends haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehaftet, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
5. Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
6. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
7. Urheberrecht und Materialien
Das Urheberrecht an allen im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei asendorpf & friends. Sie werden dem Teilnehmer oder Coachee ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen.
Material in jeglicher Form, das im Rahmen einer Leistung erstellt oder zur Verfügung gestellt wird, darf auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert werden.
Ein Ton- oder Videomitschnitt von Veranstaltungen ist nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
asendorpf & friends wahrt strikte Vertraulichkeit über alle Informationen, die aus der Zusammenarbeit entstehen. Der Auftraggeber wahrt in Bezug auf die Einzelheiten des Vertrages ebenfalls Vertraulichkeit.
Personenbezogene Daten der Teilnehmenden und wirtschaftliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt. Dasselbe gilt für den Auftraggeber gegenüber den personenbezogenen Daten, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
asendorpf & friends ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Leistung gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen und publizistischen Zwecken zu verwenden. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem Willen der Parteien im Rahmen des rechtlich Möglichen am nächsten kommt. Jede abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abweichung von diesem Formerfordernis.
Stand: August 2026, Leipzig · asendorpf & friends · Dr. Jonas Asendorpf · Leibnizstraße 10 · 04105 Leipzig · www.asendorpf-friends.de